Beschlagnahmung des Elefanten war nicht rechtens

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Beschlagnahmung des Elefanten war nicht rechtens

Ungelesener Beitrag von Admin » 23.07.2013, 16:24

Beschlagnahmter Elefant: Staatsanwaltschaft in der Kritik
Beschluss des Landgerichts Kiel: Aktion der Polizei war unverhältnismäßig. Elefant „Gitana“ aus dem Zirkus Las Vegas hätte bei seinem Eigentümer bleiben können.


Bad Segeberg. Zwei Monate ist es her, dass die Staatsanwaltschaft Kiel in Norderstedt zusammen mit dem Segeberger Veterinäramt und der Polizei in einer Großrazzia beim Zirkus Las Vegas Elefantendame „Gitana“ beschlagnahmt hatte. In einem den LN vorliegenden Beschluss stellt das Landgericht Kiel nun fest, dass der Elefant den Eigentümern bis zur Verhandlung nicht hätte weggenommen werden dürfen. Doch das Tier ist längst verkauft worden: an den der „European-Elephant-Group“ (EEP) nahestehenden Tierpark „Pairi Daiza“ in Belgien; offenbar in Kooperation mit der EEP und der Tierschutzorganisation „Peta“, die nach eigenen Angaben maßgeblich an der Aktion beteiligt war.

Der von Hardy Weisheit mit dem Fall beauftragte Rechtsanwalt Prof. Ernst Fricke hat jetzt seinerseits Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt, denn er sieht in dem behördlich angeordneten Elefantentransport eine vorsätzliche Tierquälerei.

http://www.ln-online.de/Lokales/Segeber ... der-Kritik
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Re: Beschlagnahmung des Elefanten war nicht rechtens

Ungelesener Beitrag von Admin » 26.08.2014, 14:04

Das Landgericht Kiel hat festgestellt, dass die Beschlagnahme eines Elefanten sowie von jeweils zwei Tigern und Löwen im Circus Las Vegas im Mai 2013 rechtswidrig war. Lediglich bei einer schwanzamputierten Löwin – sie hatte sich einen Teil des Schwanzes selbst abgebissen und drohte zu verbluten – sei die Maßnahme gerechtfertigt gewesen. Die Richter verweisen darauf, dass die Tiere ein wichtiges Element der Tiershow gewesen seien und die Beschlagnahme den Dompteur "wesentlich in seinem Recht auf Berufsfreiheit betroffen hat". Die Raubkatzen seien auch nicht zu beengt untergebracht gewesen.

Für Rechtsanwalt Frank Knuth ist der Fall klar: Die Staatsanwaltschaft muss Schadensersatz zahlen. Er verweist auf das Bürgerliche Gesetzbuch und den Artikel 34 des Grundgesetzes, wonach die staatliche Organisation haften muss, wenn ein Staatsbediensteter einen Schaden verursacht hat. Er will den Wert für den Verlust der Tiere und einen Einnahmeausfall in noch zu berechnender Höhe einklagen. Strafanzeige wurde auch wegen Einkesselung erstattet. Die von der Staatsanwaltschaft eingeleitete Aktion hatte die Zirkusfamilie Köllner und deren Mitarbeiter unvorbereitet getroffe und die meisten von ihnen im Schlaf überrrascht: Um 6.30 Uhr stand ein Großaufgebot von Polizisten – gezählt wurden rund 100 Beamte – vor dem Zelt und den Wohnwagen. Keiner der Mitarbeiter durfte zunächst die Wohnwagen verlassen, als die Tiere in stundenlangem Einsatz abtransportiert wurden – sie durften auch nicht zur Toilette. Später wurden die Zirkusleute herausgelassen und von Polizisten vor einem Wohnwagen eingekesselt. Einkesselung sei "aus guten Grund in Deutschland seit 1945 verboten", sagt Frank Knuth, der auch aus einem anderen Grund mit den Behörden in Kiel hadert. "Seit 15 Monaten verlange ich vergeblich Akteneinsicht."

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Re: Beschlagnahmung des Elefanten war nicht rechtens

Ungelesener Beitrag von Admin » 17.11.2014, 00:40

Zirkus verlangt Schadensersatz
Landgericht stellt fest: Beschlagnahme von Löwen, Tigern und einem Elefanten in Norderstedt war rechtswidrig

Norderstedt . Razzia, Einkesselung, zwangsweiser Abtransport von Tieren: Der Zirkus Las Vegas geriet während eines Gastspiels in Norderstedt im Mai 2013 bundesweit in die Schlagzeilen. Ein Elefant, zwei Löwen und zwei Tiger wurden abtransportiert, nachdem Tierschützer die Behörden alarmiert hatten. Jetzt könnte die Aktion zu einem Bumerang für die Staatsanwaltschaft werden: Das Landgericht Kiel hat festgestellt, dass die damalige Aktion rechtswidrig war. Die Zirkusfamilie Köllner will die Staatsanwaltschaft in Amtshaftung nehmen und hat Strafanzeige gestellt sowie Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht.

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Re: Beschlagnahmung des Elefanten war nicht rechtens

Ungelesener Beitrag von Circusworld » 16.01.2016, 11:39

Zirkusfamilie Köllner ist rehabilitiert

Es ist eine Achterbahnfahrt der Gefühle, die die Familie Köllner vom Zirkus Las Vegas erlebt: Erleichterung und Freudentränen verdrängen langsam die Wut auf so viel empfundene Ungerechtigkeit. Das Verfahren gegen Sohn Giuliano vor dem Amtsgericht Norderstedt ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Alle Kosten trägt die Landeskasse, der Dompteur ist zu entschädigen.

So stellte die Staatsanwaltschaft am zweiten Prozesstag fest, dass sich im Laufe des Verfahren herausgestellt habe, dass keine Straftat, sondern wohl eher eine Ordnungswidrigkeit vorliege. Daraufhin einigten sich Anklagevertretung, Staatsanwaltschaft und Richter Jan Willem Buchert darauf, das Verfahren wegen Geringfügigkeit komplett einzustellen. Richter Jan Willem Buchert: "Nach der Beweislage sehen wir es so, dass sich die Vorwürfe nicht halten lassen."

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Re: Beschlagnahmung des Elefanten war nicht rechtens

Ungelesener Beitrag von Circusworld » 03.08.2016, 10:06

Mehr Tierschutz als erlaubt – Staatsanwältin angeklagt

Kieler Staatsanwältin soll eine Art Feldzug gegen Zirkusse und Landwirte geführt haben. Gegen sie wurde Anklage erhoben.

Nun steht nicht mehr der Zirkus im Fokus, sondern die damals zuständige Kieler Staatsanwältin. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat Anklage gegen sie erhoben – ein zumindest in Schleswig-Holstein wohl einmaliger Fall. Es geht um Rechtsbeugung in sechs Fällen, begangen in der Zeit zwischen November 2011 und Januar 2014. Derzeit prüft die 35. Große Strafkammer des Landgerichts Kiel, ob der Prozess eröffnet wird. Zugleich geht der Arbeitgeber gegen die Staatsanwältin vor. "Es gibt ein Disziplinarverfahren", sagt Axel Bieler von der Kieler Anklagebehörde.

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