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Richtgeschwindigkeit 130

Verfasst: 28.01.2008, 23:55
von Admin
Heute in Ratgeber Recht:

Hinweis auf ein BGH-Urteil zur Richtgeschwindigkeit 130

Wenn man einen Unfall verursacht und ist schneller als 130 gefahren, obwohl keine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wurde, ist man automatisch mitschuldig und die Versicherungen können die Deckung verweigern.

Hatte ich vorher auch noch nicht gewusst und das Urteil besteht schon seit 1992. :roll:

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Das hat den Angaben zufolge bereits der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Jahr 1992 in einem Grundsatzurteil entschieden (AZ.: VI ZR 62/91). Wer schneller fahre, vergrößere das Unfallrisiko und müsse bei einem Unfall unter Umständen eben mithaften.

http://www.autogazette.de/tipps/recht/r ... 52287.html

Re: Richtgeschwindigkeit 130

Verfasst: 29.01.2008, 00:26
von robert z.
Krass, bin zwar kein "Raser" aber trozdem gut zu wissen ;) ...

Robert Z.

Re: Richtgeschwindigkeit 130

Verfasst: 29.01.2008, 02:28
von Admin
Im Fernsehen ein Fall eines Autofahrers mit 160 km, welcher durch einen überholenden PKW bedrängt wurde, ins Schleudern kam und voll über die Böschung raste, dann eingeklemmt schwer verletzt aus seinem PKW geborgen wurde.
Da der Unfallverursacher flüchtig nicht mehr zu ermitteln war, blieb der ganze Schaden von Eur 75.000 an ihm hängen, da die Versicherungen die Zahlung verweigerten, da die Richtgeschwindigkeit überschritten war.