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Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Schaustellerfahrzeuge

Verfasst: 15.09.2014, 04:25
von Admin
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot wird für Schaustellerfahrzeuge in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 30 der Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist geregelt, dass „Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar des Fahrzeugs gehören“ nicht unter das Sonntagsfahrverbot fallen. Da hier aber nicht explizit Schaustellerfahrzeuge – sondern nur Film- und Ausstellungsfahrzeuge – genannt werden, wird diese Regelung in einigen Bundesländern so ausgelegt, dass Schaustellerfahrzeuge nicht befreit sind. Weil es hier immer wieder Schwierigkeiten gibt, haben sechs Bundesländer Erlasse herausgegeben, die speziell Schaustellerfahrzeuge – auch mit Anhänger – unter dieser „Inventarregelung“ erfassen:

http://www.dsbev.de/meldungen/facebook/ ... 3c2256a3c0