Tierlehrerverband an die Tierschutzbeauftragte in BW

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Circusworld
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Tierlehrerverband an die Tierschutzbeauftragte in BW

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Der Berufsverband der Tierlehrer in einem offenen Brief an die Landesbeauftragte für Tierschutz in Baden-Württemberg, Dr. Cornelie Jäger:

Zirkusgastspiele mit bestimmten Tierarten

Guten Tag Frau Dr. Jäger,

über die Medien erfuhren wir, dass Sie als Landesbeauftragte für Tierschutz des Landes Baden- Württemberg sowie Ihr Mitstreiter Dr. Christoph Maisack den Städten und Gemeinden empfohlen haben, öffentliche Aufbauplätze an Zirkusunternehmen mit bestimmten Tierarten nicht mehr zu verpachten. Gleichzeitig verweisen Sie darauf, dass derartige Verbotsbeschlüsse anderer Städte durch Gerichtsentscheid als rechtswidrig erklärt worden sind und daher zurückgenommen werden mussten.

Wir sind empört! Wie kommen Sie als Landesbeauftragte dazu, öffentliche Empfehlungen abzugeben, wie verwaltungsgerichtliche Urteile zu umgehen bzw. Gesetze auszuhebeln sind. Sind Sie sich im Klaren darüber, dass Sie hier gleich gegen mehrere Gesetze verstoßen! Zum einen gegen das Tierschutzgesetz, denn die Zirkusbetreiber und Tierlehrer sind im Besitz einer Erlaubnis nach § 11 des deutschen Tierschutzgesetzes. Mit dieser Genehmigung, die einer Qualifikation gleichkommt, ist ihnen per Tierschutzgesetz das Zurschaustellen bestimmter Tierarten, das Sie als Landesbeauftragte verbieten möchten, ausdrücklich erlaubt. Zum anderen verstoßen Sie mit Ihrer Empfehlung gegen das Grundgesetz, durch welches die freie Berufsausübung garantiert ist. Sie rufen zu einem Boykott gegen Zirkusse auf, was eine rechtswidrige Handlung ist.

Sie urteilen offenbar aus Ihrem Gefühl heraus und erheben Ihre persönliche Einstellung zur allgemein verbindlichen Grundlage für ein Verbot. Dabei bedienen Sie sich einer Terminologie, wie sie fast wörtlich von einem höchst umstrittenen Tierrechtsverein benutzt wird. Ihre Meinung, nach der eine adäquate Haltung der von Ihnen aufgeführten Tierarten im Zirkus von vornherein nichtmöglich ist, wird von ausgewiesenen Sachverständigen nicht geteilt. Verhaltensbiologen, Veterinäre und Tierlehrer sind hier anderer Ansicht.

Der Unterzeichner dieses Schreibens hat selbst beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) bei der Erstellung der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen mitgearbeitet. Während der letzten 20 Jahre wurden bei der Tierhaltung im Zirkus Reformen umgesetzt, die so durchgreifend sind, dass es grundsätzlich keinen Unterschied zu anderen Tierhaltungen gibt, was ebenso durch eine englische Studie, die vom britischen Parlament in Auftrag gegeben wurde, belegt ist. Aus diesem Grund ist ein einseitiges Verbot gegen den Zirkus nicht gerechtfertigt. Diese Meinung vertreten im übrigen auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT), die von Ihnen erwähnt wird, sowie andere kompetente Organisationen.

Wenn Sie im übrigen meinen, dass die Bevölkerung Tiernummern im Zirkus nicht zu sehen wünscht, so befinden Sie sich in einem groben Irrtum. Wir verweisen auf den großen Publikumszuspruch, den namhafte Zirkusse europaweit mit einem klassischen Programm erreichen.

Wir protestieren energisch dagegen, dass Sie einer so familienfreundlichen Unterhaltung wie dem Zirkus mit fadenscheinigen Argumenten die Existenzgrundlage streitig machen und zweifelhafte Empfehlungen in Umlauf bringen lassen, die einer Aufforderung gleichkommen, bestehende Gerichtsurteile zu umgehen. Wir erwarten von Ihnen eine Stellungnahme und hätten gerne gewusst, welche wissenschaftlichen Untersuchungen Ihnen dabei in Hinblick auf Dressur und Zirkustierhaltung zugrunde liegen.

Mit freundlichen Grüßen
Claus Kröplin
Berufsverband der Tierlehrer e.V.
Der Vorstand
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