Sind Artisten Künstler oder Gewerbetreibende?

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Circusworld
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Sind Artisten Künstler oder Gewerbetreibende?

Ungelesener Beitrag von Circusworld » 14.03.2018, 14:46

Artisten im Fokus des Finanzamts
Sind Artisten Künstler oder Gewerbetreibende?

Sind Artisten Künstler oder Gewerbetreibende? Auf diese Frage würden wahrscheinlich 99 % aller Menschen mit der ersten Möglichkeit antworten. Schließlich stammt alleine schon der Begriff „Artist“ von dem lateinischen Wort „ars, artis“ ab – die Kunst. Dass das Finanzamt jedoch seine ganz eigene Definition für Artisten hat, mussten Lais Franzen und Willi Schindler, Gründer der Cocktailshow TakeTwo, erfahren, als nach 15 Jahren ehrlicher Steuerzahlung das Finanzamt an die Tür klopfte und eine Nachzahlung der Gewerbesteuer verlangte …

Nach ihrer Ausbildung in verschiedenen künstlerischen Bereichen – darunter Tanz, Schauspiel, Artistik und Pantomime – haben die beiden Künstler Lais Franzen und Willi Schindler eine gemeinsame Idee: Eine eigene Show, in der sie sich selbst verwirklichen und mit der sie sich selbstständig machen können. Sie setzen sich zusammen und entwickeln auf Basis des Jonglierens ein Konzept, bei dem nicht nur die Unterhaltung im Vordergrund steht, sondern auch ein ganz praktischer Mehrwert für die Besucher: ein Cocktail für jeden Zuschauer. Mixbecher sollen durch die Luft fliegen, Sektflaschen oder Apfelsinen. Eigene Requisiten werden entworfen, die durch gegenseitiges Zuwerfen die Getränke ordentlich durchschütteln. Die Show wird eingeübt, vorgeführt und ständig weiter entwickelt – und zwar erfolgreich. Die Künstler können davon leben und haben sogar Auftritte in Indien und Las Vegas.

Natürlich geben die beiden Show-Cocktail-Mixer ihre Einkünfte beim Finanzamt an: Nach ihren Recherchen zahlen Künstler Einkommensteuer. Als TakeTwo GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) reichen sie jährlich die Steuererklärung beim Finanzamt ein. Fünfzehn Jahre lang akzeptiert das Finanzamt diese Erklärungen ohne Beanstandungen. Bis ein Brief des Finanzamts eintrifft: Er enthält die Nachricht, Jongleure seien Artisten und Artisten keine freischaffenden Künstler, sondern Gewerbetreibende. Deswegen hätten die beiden Künstler Gewerbesteuer zu zahlen – und das bitte rückwirkend für die letzten acht Jahre, zuzüglich der Zinsen. Insgesamt fast ein Jahreseinkommen.

Warum Artistik keine Kunst sein soll

Das Finanzamt wird um Erklärung gebeten und geizt nicht mit Informationen. Rund zehn Seiten detaillierter Erklärung schickt die Behörde an die beiden Künstler: Artistik sei keine Kunst, da der Artist lediglich besondere Geschicklichkeit in eingeübten Spielsituationen zeige – eine Ansicht, die auf eine Rechtsprechungen aus den Jahren 1951 und 1926 zurückgeht. Des Weiteren würden Artistik-Nummern nach Meinung des Finanzamts keine vielfältigen Interpretationen erlauben, sondern sich lediglich auf den Unterhaltungswert im Moment des Erlebens beschränken. Prinzipiell seien die Auftritte von Künstlern deshalb nur schablonenhafte Wiederholungen ein und derselben Show – auch das sei keine Kunst. Schließlich könne die Show der beiden nach ein wenig Übung auch von jedem beliebigen anderen Artisten aufgeführt werden. Zuschauer würden die ursprünglichen Ideengeber nicht einmal vermissen.

Für passionierte Künstler ein Schlag vor den Kopf: Nach 15-jähiger Karriere als Künstler nun also „nur noch“ Gewerbetreibende? Warum gelten Sänger oder Tänzer als Künstler, Artisten aber nicht? Schließlich wiederholen auch Sänger bei jeder Show ihre Songs, absolvieren Tänzer bei jedem Auftritt die einstudierten Schritte. Die Kunst ist es, sich jedes Mal neu auf das Publikum einzulassen, die eigenen Grenzen auszuloten und auf die räumlichen Gegebenheiten zu reagieren.

Um bei der Stolperfalle Finanzamt nicht ins Straucheln zu geraten, haben wir uns bei Susanne Rosenberg von der VRT Steuerberatung erkundigt und nachgehakt, was Künstler und Artisten bei der Steuererklärung beachten müssen.

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